Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Lieferungen, die mit ad-media vereinbart werden, ungeachtet, ob diese telefonisch, schriftlich, per Email oder über die Internetseite https://www.concretepenfactory.com (also mittels Fernkommunikationsmitteln) abgeschlossen werden. Entgegenstehende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn und soweit wir sie für den jeweiligen Vertragsschluss schriftlich anerkennen; unser Schweigen stellt hier in keinem Fall eine Akzeptanzerklärung dar. Unsere Angebote sind freibleibend. Sie stellen eine Einladung an den Kunden dar, uns ein Vertragsangebot zu machen. Das Vertragsangebot des Kunden können wir annehmen, indem wir es bestätigen oder indem wir mit der Erfüllung des Vertrags beginnen. Wir teilen spätestens nach vier Wochen mit, ob wir den Auftrag annehmen oder ablehnen. Geht keine Auftragsbestätigung oder Ablehnung ein, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Kunden, die kein Verbraucher sind, haben kein Widerrufsrecht.
Vereinbarte Liefertermine gelten nur annähernd (Kalenderwoche), es sei denn, dass der Kunde bei Auftragserteilung schriftlich ein besonderes Interesse an fristgerechter Lieferung zu einem bestimmten Datum geäußert und wir dieses bestimmte Datum schriftlich als verbindlich bestätigt haben. Wird eine annähernd bestimmte Lieferzeit (Kalenderwoche) erheblich (mehr als 15 Kalendertage) überschritten, kann der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Kalendertagen setzen. Das Gleiche gilt, wenn ein verbindlich bestätigter Liefertermin (bestimmtes Datum) überschritten wird. Nach Ablauf dieser Nachfrist stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Dem Kunden steht der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nur zu, wenn in Bezug auf die Überschreitung des Termins mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unvorhergesehene Ereignisse bzw. höhere Gewalt, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie zum Beispiel Naturereignisse, Krieg, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Feuer, Explosion, Streik, Aussperrung, Verzögerungen der Anlieferung von Rohstoffen oder Energie, behördliche Verfügungen usw., verlängern die Fristen entsprechend. Dauert die Störung länger als 3 Monate, bestimmen sich die Rechte beider Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Teillieferungen auf den Gesamtauftrag bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, für ausgeführte Teilleistungen Zwischenrechnungen auf die gelieferten Leistungen zu stellen. Wünscht der Kunde ausdrücklich Teillieferungen, ist er zur Übernahme der hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten verpflichtet. Wird der Vertrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, einvernehmlich oder kraft Gesetzes beendet, behalten wir uns vor, die für Transport-, Lager- und Produktionskosten entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Aufwendungsersatzes wird auf 25 % des Auftragswerts des Rechnungsbetrags begrenzt. Ein eventuell bestehendes Recht auf Schadensersatz ist hiervon nicht betroffen.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Letzteres gilt auch dann, wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr am Tage der Absendung der Versandbereitschaftsanzeige auf den Kunden über, anderenfalls ab Übergabe an den Beförderer. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht in seinen Herrschaftsbereich gelangen, ist er zur Übernahme aller uns hieraus entstehenden Kosten verpflichtet; dies umfasst auch Lagerkosten. Die Gefahr geht in diesem Fall mit dem fehlgeschlagenen Lieferversuch auf den Kunden über. Da die Concrete Pens ex works produziert werden, müssen alle etwaig anfallende Zollkosten vom betreffenden Kunden getragen werden.
Unsere Preise verstehen sich einschließlich geltender Umsatzsteuer („Brutto-Preis“) ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung in Euro. Unsere Rechnungen werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig und sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit zu leisten.
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen (gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch einer etwaigen Saldoforderung) unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ansprüche aus Mängeln verjähren, in einem Jahr, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu überprüfen (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel hat er innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, verborgene Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit. Dem Kunden steht im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung) zu. Weitere gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos zwei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben. Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, können wir nach freiem Ermessen auswählen. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann. Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir geben keine eigenen Garantien ab; unsere Handelsvertreter sind nicht berechtigt, in unserem Namen Garantien zu gewähren. Stellt sich bei der Überprüfung des behaupteten Mangels heraus, dass wir hierfür rechtlich nicht verpflichtet sind (unberechtigte Mangelanzeige), können wir dem Kunden die Kosten der Überprüfung berechnen.
Von uns gelieferte Artikel sind urheberrechtlich oder geschmacksmusterrechtlich geschützt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware weiter zu veräußern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Darstellungen individuell angefertigter Betonstifte von ad-media zu Werbezwecken in Printmedien oder im Internet genutzt werden können.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Köln. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Köln. Sollten diese AGB in eine andere Sprache übersetzt sein, hat im Zweifel stets die deutsche Version Vorrang.